Der sogenannte subsidiäre Schutz ist eine Schutzform, die durch ein Asylverfahren gewährt werden kann, wenn Asylbewerber*innen die Voraussetzungen für höherrangige Schutzformen – in Deutschland beispielsweise Asylberechtigung nach dem Grundgesetz bzw. Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention – nicht erfüllen, ihnen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland aber Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen. Unter den subsidiären Schutz fällt auch eine ernsthafte individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts.
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