Menschen, die durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteur*innen politisch verfolgt werden, erhalten in Deutschland Asyl. Dieser Status ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es handelt sich um das einzige Grundrecht, das nur ausländischen Staatsangehörigen zusteht. Neben dem grundgesetzlichen Asyl können in einem Asylverfahren drei weitere Schutzformen gewährt werden: Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote. Die Schutzformen haben unterschiedliche Voraussetzungen und sind mit unterschiedlichen Rechten für den weiteren Aufenthalt in Deutschland verbunden.
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