Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt das Asylverfahren durch. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Auf Grund einer Gesamtschau, die alle relevanten Erkenntnisse ermittelt, wird entschieden, ob Asylbewerber*innen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist.
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