Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländer*innen aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländer*innen in die Bundesrepublik Deutschland. EU-Bürger*innen haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Aber auch die Freizügigkeit ist nicht uneingeschränkt. Für EU-Bürger*innen und ihrer Familienangehörigen wird das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.

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