Für die Einreise und den Aufenthalt brauchen Ausländer*innen grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese wird in Form eines Aufenthaltstitels erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aufenthaltstitel, die vor der Einreise von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, heißen Visum.
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