Der Begriff Aussiedler*in (bzw. seit dem 1.1.1993 Spätaussiedler*in) beschreibt deutsche Staatszugehörige oder „Volkszugehörige“, die ihren Wohnsitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches wegen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehenden Ereignissen durch Vertreibung verloren haben bzw. nach Abschluss der Vertreibungen aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Benachteiligungen erlitten und daher nach Deutschland „zurückkehren“. (Spät-)Aussiedler*innen sind eine der zahlenmäßig größten Migrant*innengruppen in der Bundesrepublik Deutschland.
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