Duldung

Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen (siehe § 60a AufenthG). Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und verschafft auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; sie lässt nur die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen. Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig.

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