Familiennachzug

Familiennachzug bezeichnet den Nachzug im Ausland lebender Familienangehörigen zu Einheimischen oder bereits im Aufnahmeland lebenden Migrant*innen. Dies betrifft z.B. Ehegatt*innen (Ehegatt*innennachzug) oder (minderjährige) Kinder (Kindernachzug). Er dient der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit. Voraussetzungen für den Familiennachzug in die Bundesrepublik sind, dass Familienangehörige, die bereits im Land leben, einen Aufenthaltstitel haben, über ausreichend Wohnraum verfügen und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können.

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