Migrationshintergrund

Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. Die Kategorie „mit Migrationshintergrund“ ist in Deutschland mit dem Mikrozensus von 2005 eingeführt worden. Sie erlaubt es, gesellschaftliche Integrationsprozesse nicht nur von ausländischen Staatsangehörigen, sondern auch von eingebürgerten Zugewanderten der ersten Generation und ihren Nachkommen zu beschreiben. Die Verwendung des Begriffs „mit Migrationshintergrund“ außerhalb statistischer Betrachtungen ist umstritten, da er auch in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zugewanderten als „anders“ und damit „nicht richtig zugehörig“ kategorisiert.

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