Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, in denen die allgemeinen politischen Verhältnisse vermuten lassen, dass dort keine Asylgründe wie politische Verfolgung oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung vorherrschen. Anträge von Asylbewerber*innen aus sicheren Herkunftsländern können schneller abgelehnt werden. In Deutschland bestimmen Bundestag und Bundesrat darüber, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Eine entsprechende Liste findet sich im Anhang des Asylgesetzes. In Deutschland gelten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“, außerdem auch Ghana und Senegal (Stand: Januar 2021). Asylbewerber*innen aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Bundesrepublik weniger Rechte als Asylbewerber*innen aus anderen Ländern. So dürfen sie beispielsweise bis zum Ende des Asylverfahrens nicht arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn ihnen im Anschluss an einen negativen Asylbescheid eine Duldung erteilt wurde.
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