Der Begriff der Staatsangehörigkeit beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Daraus ergibt sich eine rechtliche Beziehung (Staatsbürgerschaft) zwischen einem Staat und einer Person, die mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten verbunden ist. Zumeist werden die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft synonym verwendet. In der Regel hat jeder Mensch (mindestens) eine Staatsangehörigkeit.
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