Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwander*innen gesetzlich verankert.

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